Beim Thema Brandschutz geht es nicht immer um die bauordnungsrechtlichen Aspekte, wie z. B. Bauantrag, Baugenehmigung, Brandschutznachweis, Brandschutzprüfung oder Anzeige der Nutzungsaufnahme, sondern immer öfter auch um die sachverständige Beurteilung zu konkreten Fragestellung innerhalb des baulichen, vorbeugenden Brandschutzes in Form von sogenannten Sachverständigengutachten.

Brandschutzgutachten gewinnen immer mehr an Bedeutung: Insbesondere in Zeiten steigender Immobilienpreise sollte man als Käufer einer Immobilie teure Überraschungen vermeiden und sicher gehen, dass der Brandschutz des Gebäudes mit den bestehenden Baugenehmigungen und den bestehenden Brandschutzvorschriften übereinstimmt.

Ein Sachverständigengutachten zum baulichen Brandschutz ist auch empfehlenswert, wenn es um die Klärung konkreter, brandschutzfachlicher Fragestellungen in einem Rechtsstreit geht. Sogenannte Parteiengutachten gewinnen in der Rechtssprechung immer mehr an Bedeutung und müssen vom Gericht bzw. vom durch das Gericht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz bei dessen sachverständiger Beurteilung mit berücksichtigt werden.

Daher scheuen Sie sich nicht, sich unverbindlich zum Thema Brandschutzgutachten von uns beraten zu lassen bzw. ein unverbindliches Angebot anzufordern!